Glossar

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Energieausweis

Der Energieausweis dient als Instrument für mehr Markttransparenz und soll dem zukünftigen Eigentümer oder Mieter eines Wohnhauses bzw. einer Wohnung ermöglichen, die energetische Qualität verschiedener Immobilien zu bewerten und zu vergleichen. Der Energieausweis ist in der Energieeinsparverordnung 2007 ( EnEV ) beschrieben. Die Energieausweise werden für bestehende Gebäude oder Wohnungen auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Verbrauchs ausgestellt.